EDV-Klein Info – „kontaktfreie Medikamentenverordnung“
Wir wurden soeben von der SVC (e-Card-Betreiber) informiert, dass ab morgen 17.03.2020 die „kontaktfreie Medikamentenverordnung“ im e-Card-System ermöglicht wird. Das bedeutet, dass Sie – auch wenn in den letzten 28 Tage keine e-Card gesteckt wurde – die Medikamente für die öffentliche*** Apotheke in ELGA bereitstellen können.
(***Diese Info betrifft HAUSAPOTHEKEN nur dann, wenn ein Rezept für eine öffentliche Apotheke ausgestellt wird.)
>>> Es ist KEIN Update unserer Software notwendig! Die Änderung erfolgte seitens des e-Card-Systems!<<<
Der Ablauf im Detail:
- Der Patient meldet sich telefonisch oder per Mail in der Ordination um seine Medikamente zu bestellen.
- Sie stecken die o-Card und führen damit die Konsultation durch
- Tragen Sie die Medikamente wie gewohnt in der Kartei ein
- Drucken Sie das Rezept wie gewohnt aus (Autorezept- bzw. Rezept-Button)
- Bitte überprüfen Sie anschließend, ob die Medikamente in ELGA aufscheinen (nur bei telefonischen Rezeptbestellungen notwendig) – nur dann kann sichergestellt werden, dass die Apotheke die Medikamente abrufen kann.
- Die Apotheke kann die Medikamente nun direkt abrufen, der Patient kann diese dann ohne Rezept in der Apotheke abholen.
ACHTUNG – Es gibt Ausnahmen:
- Diese Vorgehensweise funktioniert nur bei Patienten, die NICHT aus ELGA ausgetreten sind
- Medikamente mit durchgestrichenem ELGA-Symbol können derzeit noch nicht in Elga eingebucht werden.
- Wahlärzte bzw. Ärzte ohne ELGA-Berechtigung
Bei allen 3 Fällen ist eine Verordnung über ELGA!! NICHT!! möglich. In diesen Fällen müssen die Rezepte wie bisher übermittelt werden. (z.B. FAX).
WindocNET – Kunden:
Für Punkt 2 der Ausnahmen werden wir morgen im Laufe des Vormittags ein Software-Update für WindocNET veröffentlichen – damit auch diese Medikamente verordnet werden können. Bitte prüfen Sie morgen vormittags regelmäßig Ihren Posteingang bzw. unsere Homepage / Facebook. Sie erhalten dann erneut eine detaillierte Anleitung.
Windoc 2000 – Kunden:
Ein Update der Software ist hier nicht möglich. Sie müssen in den Ausnahmepunkten 1-3 das Rezept wie bisher übermitteln (z.B. FAX).
Allgemeine Informationen für die „kontaktfreie Medikamentenverordnung“:
(Auszug aus dem Informationsschreiben des Hauptverbandes, den wir Ihnen gerne weiterleiten möchten)
- Gilt für die Dauer der Pandemie
- Die Möglichkeit der Verordnung ohne persönlichen Patientenkontakt gilt nicht für Verordnungen von Suchtgiften
- Wenn eine Schmerztherapie (z.B. Krebserkrankung) bereits beim Arzt dokumentiert ist, ist ebenfalls eine Verschreibung ohne Patientenkontakt möglich.
- Es liegt in der medizinischen Verantwortung des Arztes, ob er aufgrund des telefonischen Kontaktes mit dem Patienten das Medikament verordnen kann.
- Der Patient muss nicht zwingend persönlich bekannt sein. Ob für neue (bislang nicht behandelte) Patienten neue Medikamente (keine Dauertherapie, keine Information aus e-Medikation ableitbar) aufgrund von telefonischen Anfragen verordnet werden, liegt in der medizinischen Verantwortung des Arztes.
- Die Bewilligungspflicht für Heilmittel für den 3-Monatsbedarf an Medikamenten aus der grünen Box und für Medikamente aus der gelben Box ist ausgesetzt.
Anmerkung zu Punkt 6) Nach Verordnung kann das Medikament in der Kartei mit rechter Maustaste bearbeitet werden und die OP-Zahl auf 3 erhöht werden!
Ihr EDV-Klein Team